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Recht, Förderung & Steuern

Einspeisevergütung 2026: aktuelle Sätze und was 2027 kommt

Für PV-Anlagen bis 10 kWp, die zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, beträgt die Einspeisevergütung laut Bundesnetzagentur 7,70 ct/kWh bei Teileinspeisung und 12,22 ct/kWh bei Volleinspeisung (Stand: 23.10.2026). Der Satz gilt nach aktuellem Recht für 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme. Für Anlagen ab 2027 plant die Bundesregierung ein neues Modell.

8 Min. LesezeitVon Jona Pakebusch, OurSun Solar · Stand Oktober 2026
Inhalt9
  1. 01Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?
  2. 02Wie lange bekommst du die Vergütung?
  3. 03Teileinspeisung oder Volleinspeisung: Was lohnt sich mehr?
  4. 04Warum Eigenverbrauch heute mehr bringt als Einspeisung
  5. 05Was das Solarspitzengesetz an der Vergütung ändert
  6. 06Wie du die Vergütung bekommst
  7. 07Vorlage: Deine Vergütung grob überschlagen
  8. 08Checkliste: Vergütung für deine Anlage sichern
  9. 09Häufige Fragen

Das Wichtigste in Kürze

  • Inbetriebnahme 01.08.2026 bis 31.12.2026, Anteil bis 10 kWp: 7,70 ct/kWh (Teileinspeisung) bzw. 12,22 ct/kWh (Volleinspeisung), Stand 23.10.2026.
  • Der Satz wird bei Inbetriebnahme festgeschrieben und gilt nach aktuellem Recht 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr.
  • Selbst verbrauchter Solarstrom spart je nach Tarif etwa 30 bis 40 ct/kWh und ist damit rund viermal so viel wert wie eingespeister.
  • Für neue Anlagen unter 25 kW sieht der Regierungsentwurf ab 01.01.2027 keine dauerhafte feste Vergütung mehr vor. Beschlossen ist das noch nicht.
  • Seit dem Solarspitzengesetz gibt es für Neuanlagen keine Vergütung in Zeiten negativer Börsenstrompreise. Bei Anlagen unter 100 kW gilt das ab dem Jahr nach dem Smart-Meter-Einbau.
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Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?

Die Einspeisevergütung ist der Betrag, den dir dein Netzbetreiber für jede Kilowattstunde Solarstrom zahlt, die du ins öffentliche Netz abgibst. Die Höhe hängt von drei Dingen ab: dem Monat der Inbetriebnahme, der Anlagengröße und davon, ob du einen Teil selbst verbrauchst oder alles einspeist.

Für Anlagen, die zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, gelten laut Bundesnetzagentur diese Sätze für den Anlagenteil bis 10 kWp:

  • Teileinspeisung (du verbrauchst selbst, der Überschuss geht ins Netz): 7,70 ct/kWh
  • Volleinspeisung (der gesamte Strom geht ins Netz): 12,22 ct/kWh

Von Februar bis Juli 2026 lagen die Sätze noch bei 7,78 und 12,34 ct/kWh. Die Vergütung sinkt nach aktuellem EEG halbjährlich um 1 Prozent, jeweils zum 1. Februar und 1. August. Für den Leistungsanteil von 10 bis 40 kWp gelten 6,66 ct/kWh bei Teileinspeisung und 10,24 ct/kWh bei Volleinspeisung. Sätze für eine Inbetriebnahme ab Januar 2027 veröffentlicht die Bundesnetzagentur nicht. Sie weist darauf hin, dass das EEG 2023 nur bis zum 31.12.2026 anwendbar ist und eine Nachfolgeregelung im Bundestag beraten wird (Stand Oktober 2026).

Wichtig für die Rechnung: Bei einer 14-kWp-Anlage bekommt nicht die ganze Anlage den niedrigeren Satz. Die Vergütung wird anteilig berechnet, also 10 von 14 kWp zum Satz bis 10 kWp und der Rest zum Satz für den nächsten Leistungsbereich.

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Wie lange bekommst du die Vergütung?

Nach geltendem EEG wird der Satz mit dem Tag der Inbetriebnahme festgeschrieben. Er gilt dann für das restliche Inbetriebnahmejahr und 20 volle Kalenderjahre danach. Wer im November 2026 in Betrieb geht, erhält den Satz also bis Ende 2046. Spätere Degressionsstufen ändern an deinem Satz nichts mehr.

Genau dieser Mechanismus ist der Grund, warum der 31.12.2026 gerade so viel Aufmerksamkeit bekommt. Die Bundesregierung hat am 29.07.2026 einen Entwurf für eine EEG-Novelle beschlossen. Danach sollen neue Anlagen unter 25 kW ab dem 01.01.2027 keine dauerhafte feste Vergütung mehr erhalten. Anlagen, die bis zum 31.12.2026 in Betrieb gehen, sollen laut Entwurf die bisherige Vergütung behalten. Der Bundestag entscheidet voraussichtlich im November 2026. Was der Entwurf genau vorsieht und welche Punkte noch offen sind, haben wir im Ratgeber zur EEG-Novelle 2027 zusammengefasst.

Was nach den 20 Jahren passiert, ist heute schwer vorherzusagen. Ältere Anlagen, die bereits aus der Förderung gefallen sind, können ihren Strom über ihren Netzbetreiber zum Marktwert abgeben oder direkt vermarkten. Für die Planung einer neuen Anlage ist das zweitrangig, weil Module und Wechselrichter bis dahin ohnehin einiges geleistet haben.

Nahaufnahme von Solarmodulen auf einem Ziegeldach
Nahaufnahme von Solarmodulen auf einem Ziegeldach
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Teileinspeisung oder Volleinspeisung: Was lohnt sich mehr?

Auf den ersten Blick wirkt die Volleinspeisung attraktiver, weil der Satz höher ist. Für die meisten Einfamilienhäuser rechnet sich trotzdem die Teileinspeisung, weil jede selbst verbrauchte Kilowattstunde deutlich mehr wert ist als 12,22 Cent.

Eine einfache Gegenüberstellung, mit der du selbst rechnen kannst:

  • Du zahlst deinem Versorger je nach Tarif etwa 30 bis 40 ct/kWh. Diesen Betrag sparst du für jede Kilowattstunde vom eigenen Dach.
  • Bei Teileinspeisung bekommst du für den Überschuss 7,70 ct/kWh.
  • Bei Volleinspeisung bekommst du 12,22 ct/kWh, kaufst aber deinen gesamten Hausstrom weiter beim Versorger.

Volleinspeisung kann sinnvoll sein, wenn auf einem Nebengebäude ohne nennenswerten Verbrauch eine zweite Anlage entsteht oder wenn dein Verbrauch tagsüber nahezu null ist. Du kannst nach aktuellem EEG auch zwei getrennte Anlagen betreiben, eine für den Eigenverbrauch und eine in Volleinspeisung. Den Wechsel zwischen beiden Modellen musst du deinem Netzbetreiber vorab mitteilen, er ist jeweils zum Kalenderjahr möglich. Die Details klärst du am besten im Vorgespräch mit uns oder deinem Netzbetreiber.

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Warum Eigenverbrauch heute mehr bringt als Einspeisung

Als die Vergütung noch bei über 40 Cent lag, war jede eingespeiste Kilowattstunde ein Gewinn. Heute ist das Verhältnis umgedreht. Der Strom, den du selbst nutzt, bringt dir etwa das Vier- bis Fünffache dessen, was der Netzbetreiber zahlt.

Ohne Speicher nutzt ein typischer Haushalt etwa 25 bis 35 Prozent seines Solarstroms selbst, weil die Sonne vor allem mittags scheint und dann oft niemand zu Hause ist. Mit einem passend dimensionierten Speicher steigt dieser Anteil häufig auf 60 bis 70 Prozent. Diese Werte sind Erfahrungsspannen für Einfamilienhäuser und hängen stark von deinem Alltag ab. Wer ein E-Auto mittags laden kann oder eine Wärmepumpe betreibt, kommt höher.

Deshalb planen wir Anlagen inzwischen vom Verbrauch her: Wie viel Strom brauchst du heute, was kommt in den nächsten Jahren dazu, und wann im Tagesverlauf fällt er an? Ob sich ein Speicher bei dir rechnet, hängt genau von diesen Fragen ab. Eine Beispielrechnung findest du im Ratgeber Lohnt sich ein Stromspeicher?. Deinen persönlichen Richtwert mit und ohne Speicher zeigt dir der Solarrechner in wenigen Minuten.

Backsteinhaus mit PV-Anlage auf dem Dach in der Abenddämmerung
Backsteinhaus mit PV-Anlage auf dem Dach in der Abenddämmerung
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Was das Solarspitzengesetz an der Vergütung ändert

Seit dem 25.02.2025 gilt für neue Anlagen das sogenannte Solarspitzengesetz. Zwei Regeln betreffen die Einspeisevergütung direkt:

  • In Viertelstunden mit negativen Börsenstrompreisen gibt es für Neuanlagen keine Vergütung. Bei Anlagen unter 100 kW gilt das ab dem Kalenderjahr nach dem Einbau eines intelligenten Messsystems (§ 51 EEG). Diese Zeiten werden am Ende des Förderzeitraums anteilig angehängt.
  • Solange kein intelligentes Messsystem eingebaut ist, darf eine Neuanlage zwischen 2 und 100 kWp nur 60 Prozent ihrer installierten Leistung ins Netz abgeben.

Eine Simulation der HTW Berlin kommt auf Einspeiseverluste zwischen 1,1 Prozent bei Ost-West-Dächern und 9,0 Prozent bei reinen Süddächern. Mit einem Speicher, der die Mittagsspitze abfängt, sinkt der Verlust spürbar. Wie die Regeln genau greifen, erklären wir im Ratgeber zum Solarspitzengesetz.

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Wie du die Vergütung bekommst

Die Vergütung fließt nicht automatisch. Drei Schritte sind nötig, und alle drei hängen am Datum der Inbetriebnahme:

  • Netzanmeldung: Vor der Montage meldest du die Anlage beim zuständigen Netzbetreiber an. In Bielefeld ist das die Bielefelder Netz (Photovoltaik in Bielefeld), in Gütersloh die Netzgesellschaft Gütersloh, in Paderborn und weiten Teilen OWL die Westfalen Weser Netz.
  • Zähler: Der Messstellenbetreiber setzt einen Zweirichtungszähler, damit Bezug und Einspeisung getrennt erfasst werden.
  • Marktstammdatenregister: Innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme muss die Anlage im Register der Bundesnetzagentur eingetragen sein. Fehlt der Eintrag, kann der Netzbetreiber die Zahlung zurückhalten.

Bei OurSun übernehmen wir Netzanmeldung und Registereintrag für dich. Wie das im Detail abläuft, siehst du auf der Seite Ablauf. Das Geld zahlt der Netzbetreiber in der Regel als monatlichen Abschlag mit jährlicher Abrechnung. Ob eine Anlage mit Inbetriebnahme 2026 rechnerisch besser dasteht als eine mit Start 2027, zeigt der Ratgeber Wann amortisiert sich eine PV-Anlage?.

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Vorlage: Deine Vergütung grob überschlagen

Trag deine eigenen Werte in die freien Zeilen ein. Die Beispielzeile zeigt eine 10-kWp-Anlage mit Teileinspeisung und Inbetriebnahme im Herbst 2026.

Vorlage zum Ausfüllen
AnlagengrößeJahresertragEigenverbrauchEingespeistSatzVergütung pro Jahr
10 kWpca. 9.000 kWhca. 3.000 kWhca. 6.000 kWh7,70 ct/kWhca. 460 €

Annahmen der Beispielzeile: 900 kWh pro kWp und Jahr (typischer Wert für OWL), 33 % Eigenverbrauch ohne Speicher, Satz bis 10 kWp bei Inbetriebnahme 08/2026 bis 12/2026. Ohne Abzug für Zeiten negativer Strompreise.

Checkliste: Vergütung für deine Anlage sichern

Hake ab, was du schon erledigt hast. Der Fortschritt wird nur in deinem Browser angezeigt.

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Häufige Fragen

Für Anlagen, die zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, gelten für den Anteil bis 10 kWp 7,70 ct/kWh bei Teileinspeisung und 12,22 ct/kWh bei Volleinspeisung. Für den Anteil von 10 bis 40 kWp sind es 6,66 bzw. 10,24 ct/kWh. Quelle ist die Bundesnetzagentur, Stand 23.10.2026.

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